Die Prüfung zum Finanzanlagevermittler
1. Aufl. 2013
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VII. Besteuerung der Finanzanlageprodukte
Erläutern Sie die Abgeltungssteuer und deren Auswirkungen auf Finanzanlagen!
Ab gilt in Deutschland die sogenannte Abgeltungssteuer, die auf alle Kapitalerträge fällig wird, d. h. unter anderem auf
alle Zinsen (z. B. Bundesschatzbriefe),
Veräußerungsgewinne/Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren (z. B. Differenz zwischen An- und Verkaufspreis von Aktien ab 2009) und
alle Dividendenzahlungen (z. B. aus Aktien)
erhoben wird.
Abgeltungssteuer heißt sie deshalb, weil sie als Quellensteuer direkt bei Auszahlung durch z. B. die Banken oder Fondsgesellschaften vom Kapitalertrag abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Die Abgeltungssteuer ist nicht mehr mit den anderen Einkünften oder Werbungskosten verrechenbar ist, weshalb die entsprechenden Gewinne nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen.
Höhe:
25 % des Ertrags = Grundbetrag der Steuer,
zuzüglich 5,5 % auf den Grundbetrag und
ggf. 8–9 % Kirchensteuer auf den Grundbetrag.
Ausnahmen:
Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparerpauschbetrag (Freibetrag) von 801 € (zusammenveranlagte Ehepaare: 1.602 €). Daher empfiehlt sich, bei d...