Die Prüfung zum Finanzanlagevermittler
1. Aufl. 2013
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II. Kundenberatung
1. Hinweise zur mündlichen Prüfung – Was wird von Ihnen erwartet?
Das Prüfungsfach „Kundenberatung„ ist integrativer Bestandteil des IHK-Abschlusses „Finanzanlagenfachmann (IHK)„ und als einziges Pflichtfach mündlich zu absolvieren. Nur wenn Sie bereits die praktische Prüfung im „Versicherungsfachmann (IHK)„ erfolgreich absolviert haben, sind Sie von diesem Prüfungsteil befreit.
Im Prüfungsfach „Kundenberatung„ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er private Haushalte in ihren Bedarfs- und Versorgungsprofilen analysieren kann. Ferner soll er nachweisen, dass er in der Lage ist, ein Beratungs- und Verkaufsgespräch zum Thema Finanz- und Kapitalanlagen situationsgerecht zu strukturieren und kundenbezogen mit dem Ziel einer dauerhaften Kundenbetreuung zu gestalten. Weiterhin soll er nachweisen, dass er in der Lage ist, seine Aufgaben unter Einbeziehung von zeitgemäßen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
Hierfür sind von Ihnen folgende Lerninhalte beim Bildungsträger Ihres Vertrauens zu absolvieren:
Privathaushaltsanalyse
Akquisitionsmöglichkeiten
Anbahnu...