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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 559/12 EFG 2013 S. 1047 Nr. 13

Gesetze: EStG § 44a Abs. 5, KStG § 8b, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 43 Abs. 1 Nr. 1

Nichtveranlagungsbescheinigung für eine Holdinggesellschaft wegen einer Überbesteuerungssituation

Leitsatz

  1. Das Tatbestandsmerkmal „aufgrund der Art seiner Geschäfte” ist erfüllt, wenn die Überbesteuerungssituation der ausgeübten Geschäftstätigkeit derart wesensimmanent ist, dass ein wirtschaftlich besseres Ergebnis zwangsläufig nicht erzielt werden kann.

  2. Es reicht nicht aus, dass die Überzahlersituation sich aus der Art und Weise ergibt, wie der jeweilige Steuerpflichtige seinen Geschäften konkret nachgeht, vielmehr muss die sog Überzahlungssituation nachhaltig auf den abstrakt möglichen Geschäften beruhen.

  3. Bei Holdinggesellschaften ist eine dauerhafte Überzahlersituation bereits dann nicht gegeben, wenn sie nach ihrer Satzung nicht als Holding tätig sein muss, sondern jederzeit eine operative Tätigkeit aufnehmen kann.

  4. Der inzwischen auf 15% herabgesenkte Körperschaftssteuersatz bei dennoch bestehender voller Kapitalertragsteuerpflicht der Ausschüttungen führt noch nicht zu einer dauerhaften Überzahlersituation.

  5. Führt die Holdinggesellschaft sonstige entgeltliche Konzerndienstleistungen gegenüber den Tochtergesellschaften aus und übernimmt sie diesen gegenüber Fremdfinanzierungsfunktion, liegt aufgrund der konkreten Tätigkeit trotz der Anwendung des § 8b KStG nicht zwangsläufig eine Überzahlersituation vor, selbst wenn die steuerpflichtigen Tätigkeiten tatsächlich nur in ganz geringem Umfang ausgeführt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1047 Nr. 13
FAAAE-36683

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.02.2013 - 4 K 559/12

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