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LSG Hessen Urteil v. - L 5 R 250/11

Die Klägerin wendet sich gegen die (teilweise) Rücknahme der Entscheidung über die Gewährung von Witwenrente für die Zeit vom 18. Februar 1999 bis zum 31. Mai 2008 wegen anzurechnenden eigenen Einkommens sowie gegen die Erstattung eines auf 6.142,29 EUR ermäßigten Überzahlungsbetrages.

Fundstelle(n):
BAAAE-36521

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Hessen, Urteil v. 22.02.2013 - L 5 R 250/11

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