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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 9 AS 3208/12 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Die Anrechnung von fiktivem Einkommen verstößt gegen den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Bei § 2 Abs. 1 S.1 und § 3 Abs. 3 SGB II handelt es sich um Grundsatznormen und nicht um eigenständige Ausschlusstatbestände mit Regelungscharakter, sodass diese selbst dann nicht als Rechtsgrundlage für die Minderung von Grundsicherungsleistungen herangezogen werden können, wenn andere Sozialleistungen vorwerfbar nicht in Anspruch genommen werden können (hier: Minderung von Sozialgeld um fiktiven Unterhaltsvorschuss, welcher mangels Mitwirkung der Mutter bestandskräftig abgelehnt war).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAE-36413

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.10.2012 - L 9 AS 3208/12 ER-B

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