Arbeitshilfe Januar2014

Anrechnung nicht abgeführter Lohnsteuer

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Anrechnung nicht abgeführter Lohnsteuer: Können die bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als Einkünfte erfassten Lohnsteuerabzugsbeträge angerechnet werden, wenn der in Insolvenz gefallene Arbeitgeber die im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung nicht in voller Höhe an den Arbeitnehmer ausgezahlt, aber in der Steuerbescheinigung die auf die gesamte vereinbarte Abfindung entfallende Lohnsteuer ausgewiesen hat, ohne den gesamten ausgewiesenen Betrag an das FA abgeführt zu haben?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAE-36278