Arbeitshilfe Dezember 2014

Zu EGRL 112/2006 Art 44: Mehrwertsteuer, Dienstleistung, EU, Niederlassung, wirtschaftliche Tätigkeit, Ort, Sitz

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Ist für die Besteuerung von Dienstleistungen, die durch eine Gesellschaft A mit Sitz in Polen an die Gesellschaft B mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erbracht werden, wenn die Gesellschaft B bei ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die Infrastruktur der Gesellschaft A nutzt, Sitz der festen Niederlassung im Sinne des Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Ort, an dem die Gesellschaft A ihren Sitz hat?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAE-36255