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FG Köln 10.4.2013 10 V 216/13, NWB 22/2013 S. 1715

Einkommensteuer | Vorläufig keine Besteuerung von sog. Scheinrenditen

Sog. Scheingewinne aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen vorläufig nicht versteuert werden. Dies entschied der 10. Senat des . Innerhalb der Rechtsprechung sei umstritten, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Daher dürften entsprechende Steuerbescheide bis auf Weiteres nicht vollzogen werden, so das Finanzgericht in seiner Urteilsbegründung.

Anmerkung:

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH sind (auch) Scheinrenditen zu versteuern, wenn der Anleger sich die ihm gutgeschriebenen Renditen seiner Kapitalanlage hätte auszahlen lassen können, er stattdessen aber die Wiederanlage der Renditen bestimmt hat. Das gilt nur, s...BStBl 2009 II S. 190

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