Carsten Theile

Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften

1. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64841-0

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Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften (1. Auflage)

11 Bilanzierung

11.1 Maßgeblichkeit und umgekehrte Maßgeblichkeit

Bis zum BilMoG ließ sich das Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz aus dem Blickwinkel der Steuerbilanz wie folgt skizzieren:

(a)

Das steuerliche Betriebsvermögen ist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG a. F., sog. „materielle„ Maßgeblichkeit).

(b)

Steuerrechtliche Wahlrechte sind in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F., sog. „formelle„ oder „umgekehrte„ Maßgeblichkeit).

(c)

Steuerliche Ge- oder Verbote sind als Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsprinzips für Ansatz und Bewertung des steuerlichen Betriebsvermögens zu beachten (z. B. § 5 Abs. 6 EStG). Sie gehen für die Steuerbilanz den handelsrechtlichen Normen immer vor.

Wegen (b) konnten nur auf Steuerrecht basierende Wahlrechte – insbesondere steuerliche Begünstigungsnormen – nur in Anspruch genommen werden, wenn auch in der Handelsbilanz so verfahren wurde, bspw. für die Inanspruchnahme einer § 6b EStG-Rücklage. Der Nichtausweis eines Veräußerungsgewinns und seine stattdessen vorgenommene Einstellung in eine Rücklage widerspricht jedoch handelsrechtlichen Grundsätzen. Um dennoch eine gleichgerichtete Bilanzierung in Hande...

Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften

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