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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 335/10

Gesetze: EStG § 32d Abs. 2 Nr. 1b, EStG

Besteuerung von Darlehenszinsen nach § 32d Abs. 2 Nr.1b EStG – Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Leitsatz

  1. Zu den Zielen der UntStRef 2008 und zu den Zielen der sog. Abgeltungssteuer.

  2. Es gibt einleuchtende Sachgründe, die es rechtfertigen, Kapitalerträge aus Gesellschafterdarlehen unter den in § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG näher bezeichneten Voraussetzungen von der Anwendbarkeit des abgeltenden Steuersatzes auszunehmen.

  3. Die Regelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
ErbStB 2013 S. 208 Nr. 7
StBW 2013 S. 538 Nr. 12
KAAAE-35880

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 12.04.2012 - 14 K 335/10

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