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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 210/11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Betriebsprüferin: regelmäßige Arbeitsstätte

Leitsatz

  1. Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

  2. Allein der Umstand, dass ein ArbN den Betriebssitz oder sonstige Einrichtungen des ArbG mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht, reicht für sich betrachtet nicht (mehr) aus, um eine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.

  3. Fahrten einer Betriebsprüferin zu ihrer Dienststelle beim Finanzamt für Groß-Bp sind als Dienstreisen zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1045 Nr. 18
DStR 2013 S. 8 Nr. 36
DStRE 2013 S. 1356 Nr. 22
TAAAE-35877

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 21.02.2012 - 13 K 210/11

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