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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 135/10

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2

Teilwert für die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus Biogasanlagev

Leitsatz

  1. Die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage ist steuerlich als Entnahme zu erfassen.

  2. Zum Begriff der Entnahme gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG.

  3. Entnahmen sind mit dem Teilwert anzusetzen. Es spricht vieles dafür, den Teilwert für die Entnahme von Wärme aus Biogasanlagen in Anlehnung an den Preis zu schätzen, den der Stpfl. Dritten in Rechnung stellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1135 Nr. 19
DStR 2013 S. 6 Nr. 31
DStRE 2013 S. 1281 Nr. 21
StBW 2013 S. 536 Nr. 12
Ubg 2013 S. 714 Nr. 11
ZAAAE-35875

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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 12.06.2012 - 13 K 135/10

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