Insolvenzanfechtung: Keine Rückforderung an die Insolvenzmasse erstatteter Beträge durch Verwaltungsakt – Voraussetzungen
eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO
Leitsatz
Hat das Finanzamt in Befolgung einer – vermeintlich oder tatsächlich - sich aus § 143 Abs. 1 InsO (Insolvenzanfechtung) ergebenden,
bürgerlich – rechtlichen Verpflichtung Steuerbeträge an die Insolvenzmasse erstattet, ist die Rückforderung dieser Beträge
nicht durch Verwaltungsakt, sondern im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen.
Die Erstattung von Vermögensverschiebungen außerhalb des Steuerrechtsverhältnisses kann nicht unter Hinweis auf § 37 Abs.
2 AO verlangt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 42 EFG 2013 S. 832 Nr. 11 ZIP 2013 S. 686 Nr. 14 FAAAE-35873
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 07.03.2013 - 12 K 3560/12 AO
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