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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 11-12 | Bilanzierung: Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen

Nach einem Beschluss des Großen Senats des BFH ist das Finanzamt im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung auch dann nicht an die rechtliche Beurteilung gebunden, die der vom Steuerpflichtigen aufgestellten Bilanz (und deren einzelnen Ansätzen) zugrunde liegt, wenn diese Beurteilung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbar war. Damit hat das höchste deutsche Finanzgericht den subjektiven Fehlerbegriff aufgegeben.

Track 11 | Grundsatzbeschluss des Großen Senats des BFH

Ein absolutes Muss ist sicherlich der Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs zum subjektiven Fehlerbegriff. Die Entscheidung eröffnet erhebliche Möglichkeiten zur Bilanzberichtigung – sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung.

Ist eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz fehlerhaft? – Nun, bislang galt zur Beantwortung dieser für das Bilanzsteuerrecht so wichtigen Frage ein subjektiver Maßstab. Danach war grundsätzlich maßgebend der Kenntnisstand eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung – bezogen auf die am Bilanzstichtag ob...

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