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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 05-07 | Umsatzsteuer: Anwendung des zutreffenden Steuersatzes bei Speisen und Getränken

Das BMF hat das lang erwartete Schreiben zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken veröffentlicht. Eine (nicht begünstigte) Restaurationsleistung ist anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse der Dienstleistungsanteil qualitativ überwiegt. Andernfalls ist insgesamt von einer (begünstigten) Speisenlieferung auszugehen. Ohne Bedeutung ist es dabei, ob es sich um eine Standardspeise bzw. eine Standardzubereitung handelt.

Track 05 | Einführung, Prüfung Umsatzsteuerbefreiung

Ein umsatzsteuerliches Thema darf natürlich nicht fehlen: Die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken. Nach einer mühseligen Abstimmung mit den Ländern hat das Bundesfinanzministerium jüngst sein lang erwartetes Schreiben veröffentlicht. Die Verwaltungsanweisung ist nicht nur sehr umfassend – im Original sind es immerhin elf Seiten –, sie ist erfreulicherweise auch gut strukturiert. Anhand von 16 Beispielen werden zudem die Auswirkungen der neuen Regeln verständlich erläutert.

Dass die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes bei Restaurationsleistungen von enormer praktischer Bedeutung

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