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Photovoltaikanlage und Kleinunternehmerregelung
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.
[i]Vorsteuerabzug und anschließende Anwendung der KleinunternehmerregelungDer Mandant hat eine Photovoltaikanlage als Dach seines Hauses anbringen lassen. Die Fertigstellung des Hauses und der dachintegrierten Photovoltaikanlage erfolgte am . Der unternehmerische Nutzungsanteil des Hauses liegt unstreitig bei 30 %. Der Mandant hat damals auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, um in den Genuss einer Vorsteuerabzugsberechtigung zu kommen. Der Mandant hat sich aus den Herstellungskosten der Photovoltaikanlage in Höhe von 100.000 € netto 30 % der Vorsteuer in Höhe von 5.700 € gezogen.
Nach fünf Jahren möchte der Mandant die Kleinunternehmerregelung anwenden und hat nach Ablauf des daher gegenüber dem Finanzamt erklärt, dass er die Kleinunternehmerregelung ab dem anwenden möchte. Seine Umsätze aus der Einspeisevergütung liegen unstreitig in sämtlichen Jahren in den Grenzen der Kleinunternehmerregelung.
I. Steuerfolge
[i]Vorsteuer muss zum Teil zurückgezahlt werdenDer Mandant muss 3.182,50 € Vorsteuern an das Finanzamt zurückzahlen.
II. Begründung
[i]Fünfjährige Bindung bei OptionGemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Kleinunternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelu...