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NWB direkt Nr. 21 vom Seite 565

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundbesitzbewertung

Ingo Krause

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-35764 In der Praxis hat der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Rahmen der neuen Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine hohe Bedeutung erlangt. Hintergrund ist, dass die Typisierungen und die auf fehlende oder unzureichende Bewertungsgrundlagen der örtlichen Gutachterausschüsse beruhenden nachrangigen gesetzlichen Ansätze im kleinstädtischen und ländlichen Bereich häufig zu nicht unerheblichen Überbewertungen führen. Die Fragen zu diesem Komplex sind vielfältig. Der Beitrag stellt zusammenfassend den aktuellen Sachstand zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wert dar.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Grundsätzliches zum Nachweis

[i]Nachweis durch Gutachten oder KaufpreisDie Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert im Rahmen der (neuen) Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nachzuweisen, ist in § 198 BewG verankert. Der Nachweis kann für unbebaute und bebaute Grundstücke erbracht werden; er ist jedoch stets für die gesamte wirtschaftliche Einheit zu erbringen. Dabei trifft den Steuerpflichtigen die Nachweislast für den niedrigeren gemeinen Wert und nicht nur die reine Darlegungslast. Der Nachweis des niedr...

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