Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München 4.4.2013 5 V 830/13, NWB 21/2013 S. 1629

Finanzgerichtsordnung | Drohen der Vollstreckung

Nach dem droht die Vollstreckung i. S. des § 69 Abs. 4 Nr. 2 FGO nicht schon, wenn nach dem Rhythmus der behördlichen Mahn- und Rückstandsanzeigenläufe mit Vollstreckungsmaßnahmen zu rechnen ist, sondern erst, wenn die Finanzbehörde konkrete Schritte zur Durchführung der Vollstreckung ankündigt oder bereits ergriffen hat.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen