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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 1 V 1652/12 A (E)

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, FGO § 69

Betriebsausgabenabzug aus Scheinrechnungen – Schätzung der Aufwendungen für Schwarzeinkäufe im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

  1. Scheinrechnungen, denen keine tatsächliche Leistung des Rechnungsausstellers zugrunde liegt, rechtfertigen mangels betrieblicher Veranlassung der Aufwendung keinen Betriebsausgabenabzug.

  2. Führt eine vollständige Kürzung des Betriebsausgabenabzugs um die in den Scheinrechnungen ausgewiesenen Beträge zu einer bei summarischer Prüfung kaum plausiblen Diskrepanz zwischen dem Wareneinkauf des Stpfl. und seinem Warenverkauf, die für bei Dritten getätigte Schwarzeinkäufe spricht, kann für Aussetzungszwecke davon ausgegangen werden, dass der Stpfl.in Höhe der Hälfte der Rechnungsbeträge tatsächlich Waren eingekauft hat.

Fundstelle(n):
StBW 2013 S. 632 Nr. 14
GAAAE-35488

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2012 - 1 V 1652/12 A (E)

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