Anspruch auf Familienleistungen in Polen schließt inländischen Kindergeldanspruch einer im Inland gewerblich tätigen polnischen
Staatsbürgerin für ihre bei dem Vater in Polen lebenden Kinder aus
Leitsatz
1. Eine in Deutschland lebende polnische Staatsbürgerin, die weder im Rahmen ihrer in Deutschland ausgeübten gewerblichen
Tätigkeit versichert und versicherungspflichtig noch in ihrem Herkunftsland sozial- und krankenversichert ist, unterfällt
nicht dem persönlichen Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.
2. Es steht nicht im Belieben der Kindergeldberechtigten, durch Verzicht auf eine Antragstellung in einem vorrangig zuständigen
Mitgliedstaat einen Anspruch in einem nachrangigen Staat zu begründen.
3. Die in Polen zu beanspruchenden Familienleistungen sind grundsätzlich dem in Deutschland gewährten Kindergeld vergleichbar.
Der Anspruch auf Familienleistungen in Polen schließt daher den Kindergeldanspruch einer im Inland gewerblich tätigen polnischen
Staatsbürgerin für ihre bei dem Vater in Polen lebenden Kinder aus.
Fundstelle(n): EAAAE-35120
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.12.2012 - 4 K 4176/06 B
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.