Umsatzsteuerberichtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter bei Vereinnahmung von Entgelten für vom Schuldner
noch vor Anordnung der vorläufigen Verwaltung bewirkte Leistungen
Sicherheitsleistung bei gerichtlicher Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob während der Zeit der vorläufigen starken Insolvenzverwaltung vereinnahmte Entgelte für
Leistungen, die der Schuldner noch vor Anordnung der vorläufigen (schwachen) Verwaltung ausgeführt hatte, in den Voranmeldungszeiträumen
ihrer Vereinnahmung durch (erneute) Berichtigung der Voranmeldungen zu versteuern sind.
2. Die gerichtliche Aussetzung der Vollziehung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn der Ausgang
des Verfahrens ungewiss und die Durchsetzung der Steueransprüche bei einem Misserfolg der Klage aufgrund der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gefährdet ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1181 Nr. 14 CAAAE-34811
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 11.01.2013 - 2 V 90/12
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