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BBK Nr. 9 vom Seite 412

Übertragung stiller Reserven zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Folgewirkungen der neuesten BFH-Rechtsprechung zu § 6b EStG

Dr. Kai Tiede

[i]BFH, Urteil vom 19. 12. 2012 - IV R 41/09 NWB WAAAE-29289 Der entschieden, dass das Wahlrecht zur Übertragung stiller Reserven zwischen verschiedenen Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen in der Bilanz des veräußernden Betriebsvermögens auszuüben ist. Daran schließen sich Folgeprobleme an, insbesondere im reinvestierenden Betriebsvermögen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Voraussetzungen der Übertragung stiller Reserven

[i]infoCenter, Reinvestitionsrücklage § 6b (EStG) NWB RAAAB-14448; Stille Reserven NWB WAAAB-14455 Die Reinvestitionsrücklage gemäß § 6b EStG soll betriebswirtschaftlich bedingte Umschichtungen von Betriebsvermögen erleichtern. Deshalb können Gewinne aus der Veräußerung der begünstigten Wirtschaftsgüter von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigter neuer Wirtschaftsgüter abgezogen werden. Damit kommt es zu einer Steuerstundung, und der Veräußerungserlös steht in voller Höhe für die Neuinvestition zur Verfügung. Allerdings bleiben die stillen Reserven im Reinvestitionsgut verhaftet.

Hinweis:

[i]Begünstigte WirtschaftsgüterBegünstigt sind nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, und zwar:

  • Grund und Boden,

  • der zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsv...

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