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NWB direkt Nr. 18 vom Seite 495

Neuregelung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1. 10. 2013

Ferdinand Huschens

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-34706 Der Bundesrat hat am die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (vom , BGBl 2013 I S. 602) verabschiedet. Mit der Änderungsverordnung werden die Belegnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen gegenüber den seit dem geltenden Bestimmungen, die im Verwaltungswege ausgesetzt worden waren, für nach dem ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen neu geregelt.

Eine Langfassung des Beitrags finden Sie in .

[i]Neben der Gelangensbestätigung weitere Belegnachweismöglichkeiten zulässigMit der Neuregelung wird zwar an der Gelangensbestätigung (als einer Möglichkeit zur vereinfachten Nachweisführung) bzw. an dem Grundsatz festgehalten, dass für die Umsatzsteuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nachgewiesen werden muss, dass der Liefergegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Gleichzeitig werden jedoch bestimmte Vereinfachungen im Umgang mit der Gelangensbestätigung geregelt und weitere Belegnachweise als Alternativen zu einer Gelangensbestätigung zugelassen.

[i]In Abholfällen prinzipiell nur Gelangensbestätigung möglichIn den sog. Abholfällen kann der Unternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung prinzipiell nur mit einer Gelangensbestätigung nachweisen, in der der Abnehmer das Ende der Beförderung in einem bestimmten Monat im Besti...

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