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OLG München 28.11.2012 20 U 2232/12, NWB 18/2013 S. 1376

Gesellschaftsrecht | Keine Rückgewähr der Einlage als Schadensersatz bei atypisch stiller Publikumsgesellschaft

Macht ein Anleger Prospekt- und Aufklärungsmängel geltend und verlangt deshalb Schadensersatz in Form der Rückabwicklung seiner Beteiligung und Rückzahlung seiner Einlage, dann können diesem Anspruch zumindest bei einer mehrgliedrigen stillen Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft entgegenstehen. Letztere haben regelmäßig nämlich zur Folge, dass bei einer [i]infoCenter „Fehlerhafte Gesellschaft” NWB HAAAE-16045 in Vollzug gesetzten Gesellschaft die Nichtigkeit des Beitritts – sogar bei Täuschung – von dem Gesellschafter nur mit Wirkung für die Zukunft geltend gemacht werden kann; mithin können die für den Beitritt kausale fehlerhafte Aufklärung oder Prospektfehler zwar ein Kündigungsgrund sein, Schadensersatzansprüche können aber grds. nicht gegen die Gesellschaft g...

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