NWB Nr. 18 vom Seite 1361

„Unternehmen müssen sich mit Hochdruck an die Umsetzung machen”

Dr. Stefan Maunz | Rechtsanwalt, Steuerberater | KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER

Gelangensbestätigung und kein Ende

Ab dem müssen Unternehmer, die steuerfrei über innergemeinschaftliche Lieferungen abrechnen wollen, entweder über eine Gelangensbestätigung oder einen sog. Alternativnachweis verfügen. Der Bundesrat hat der Neufassung des § 17a UStDV am zugestimmt. Damit ist ein vorläufiger Schlusspunkt einer mehr als dreijährigen Debatte erreicht. Das ursprüngliche Ziel der Finanzverwaltung war es, die Nachweisvoraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen einfacher und rechtssicherer zu gestalten. Dies dürfte in den Ohren vieler Steuerpflichtiger wie Hohn klingen. Die erste Fassung der Gelangensbestätigung hätte sicherlich eine Vereinfachung bedeutet. Nämlich eine einfachere Möglichkeit, den Steuerpflichtigen die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu versagen. Seitdem hat sich vieles verändert. Auch zum Positiven. Insbesondere dass die Gelangensbestätigung nicht die einzige Nachweismöglichkeit für innergemeinschaftliche Lieferungen ist, führte zu einem Aufatmen bei vielen Unternehmern. Die nun zugelassenen Alternativnachweise sind aber nicht aus purem Altruismus in das Gesetz gekommen. Ohne sie wäre die Gelangensbestätigung schlicht unionswidrig gewesen. Auch trotz der möglichen Alternativnachweise bleibt die Frage, ob die nun geltende Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar sein wird. Dies werden später die Gerichte zu klären haben.

In der Zwischenzeit heißt es jetzt für die Unternehmen, sich mit Hochdruck an die Umsetzung der Regelung zu machen. Die bestehenden Prozesse müssen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die meisten Unternehmen müssen ihre IT-Systeme anpassen. Da sind die etwas mehr als fünf Monate bis zum Startschuss sicher schon sehr knapp bemessen. Schwierig ist dabei, dass trotz der langen Diskussion noch sehr viele Fragen offen geblieben sind. Wer darf z. B. die Gelangensbestätigung unterschreiben? Wie muss sich der Empfänger einer elektronischen Gelangensbestätigung vergewissern, dass der Absender auch wirklich beim Warenempfänger arbeitet und befugt ist, das Gelangen der Ware zu bestätigen? Hier kann nur ein klarstellendes BMF-Schreiben, welches sich bereits in Vorbereitung befindet, Abhilfe schaffen. Das Ziel, eine Vereinfachung für die Steuerpflichtigen zu erreichen, dürfte sicherlich nicht erreicht werden. Nun liegt es an der Finanzverwaltung, wenigstens noch das zweite Ziel nicht zu reißen, nämlich das der Rechtssicherheit. Ohne ein zeitnahes und umfassendes BMF-Schreiben ist eine Umsetzung der neuen Nachweisvoraussetzungen in Unternehmen fast nicht möglich. Schade, wenn am Ende wieder die Unternehmen die Zeche hierfür zahlen müssen.

Stefan Maunz

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 1361
NWB ZAAAE-34705