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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 121/11 EFG 2013 S. 793 Nr. 10

Gesetze: EStG 2002 § 64 Abs. 2 Satz 2

Befristete Kindergeldzahlung: Antragserfordernis für Fortzahlung

Leitsatz

  1. Durch die Befristung von Kindergeldfestsetzungen werden Kindergeldansprüche für die Zeit nach Ablauf der Befristung nicht abgelehnt. Demgemäß müssen für die Zeit nach Ablauf der Befristung innerhalb der Festsetzungsfrist neue Kindergeldanträge gestellt werden.

  2. Stimmt die Kindesmutter einem Antrag des Kindesvaters auf Zahlung des Kindesgeldes an diesen zu, besitzt sie selbst keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 793 Nr. 10
EStB 2013 S. 309 Nr. 8
DAAAE-34400

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.07.2012 - 8 K 121/11

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