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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 122/09

Gesetze: GrEStG 1997 § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG 1997 § 16 Abs. 2 und Abs. 5, GrEStG 1997 § 18 Abs. 3 Satz 1, GrEStG 1997 § 190 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6

Grunderwerbsteuer nach Anteilsvereinigung: Rückgängigmachung nach § 16 GrEStG bei Nichtbeachtung von Anzeigepflichten

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG.

  2. Zu der Frage, wann eine Anzeige ordnungsgemäß i. S. des § 16 Abs. 5 GrEStG ist.

  3. Die anteilsvereinigende Übertragung eines Geschäftsanteils an einer grundbesitzenden GmbH kann auch dann mit GrESt belastet bleiben, wenn sich bei der Rückgängigmachung herausstellen sollte, dass bestimmte Anzeigepflichten nicht beachtet worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 789 Nr. 14
DStR 2013 S. 10 Nr. 43
DStRE 2013 S. 1458 Nr. 23
Ubg 2014 S. 66 Nr. 1
KAAAE-34399

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.12.2012 - 7 K 122/09

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