Einkommensteuer: Inländischer Wohnsitz eines
Piloten bei Stand-by-Zimmer in Wohngemeinschaft
Leitsatz
1. Hat ein Pilot ein voll möbliertes
Stand-by-Zimmer in einer Wohnung mit Küche und Bad angemietet,
das ihm zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht, und
sucht er dieses Zimmer in Abhängigkeit von seinen Dienstplänen
mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf, hat er
einen Wohnsitz i. S. des § 8 AO begründet und
unterliegt der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.
2. Das gilt auch dann, wenn der Pilot das
Zimmer nur zum Übernachten und nicht als Ausgangspunkt
für Freizeitaktivitäten oder soziale Kontakte
nutzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAE-34396
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 31.01.2013 - 6 K 224/12
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