Hoheitliche Tätigkeit des Eigenbetriebs einer Gebietskörperschaft im Bereich des Straßenmeistereiwesens als nichtwirtschaftliche
Tätigkeit im engeren Sinne
Vorsteuerausschluss bei hoheitlichen Tätigkeiten sowie bei geringer unternehmerischer Nutzung des Liefergegenstands (<
10 %)
Leitsatz
1. Beabsichtigt ein Unternehmer, einen (Liefer-)Gegenstand oder eine ihm erbrachte sonstige Leistung nicht ausschließlich
zu Unternehmerzwecken zu verwenden, sind dafür, ob eine Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen anzunehmen ist
und er insofern in vollem Umfang, nur teilweise oder auch überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, drei (Einsatz-)Sphären
auseinanderzuhalten: die unternehmerische, die private und die nichtwirtschaftliche.
2. Mit dem hoheitlichen Aufgabenfeld des Eigenbetriebs einer Gebietskörperschaft im Bereich des Straßenmeistereiwesens sind
keine der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsvorgänge verbunden. Insofern handelt es sich um nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
im engeren Sinne; diese zählen ohne Weiteres zur unternehmensfremden Nutzung im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 2 UStG.
3. Der Vorsteuerabzug auf bezogene Leistungen, die zu weniger als 10 % dem Unternehmen und im Übrigen den genannten nichtwirtschaftlichen
Tätigkeiten im engeren Sinne dienen, ist ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 25 DStRE 2013 S. 1012 Nr. 16 EFG 2013 S. 987 Nr. 12 Ubg 2013 S. 604 Nr. 9 FAAAE-34366
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.01.2013 - 7 K 7132/10
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