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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5319/11 EFG 2013 S. 889 Nr. 11

Gesetze: UStG 2005 § 1 Abs. 1a, UStG 2005 § 15a Abs. 10, UStG 2005 § 15a Abs. 1, UStG 2005 § 15a Abs. 8

Kein Wahlrecht hinsichtlich des Vorliegens einer umsatzsteuerfreien Geschäftsveräußerung

Veräußerung einer vermieteten Ferienwohnung bei fortgesetzten Vermietungseinkünften

Leitsatz

1. Die Veräußerung einer Ferienwohnung, die an ständig wechselnde Feriengäste vermietet wird, stellt sich als umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG dar, wenn der Erwerber umgehend das für den Veräußerer tätige Vermittlungsunternehmen kontaktiert, die Vermietung mit diesem Unternehmen fortsetzt und sich so eventuell vorhandene Stammkunden sichert.

2. Der Geschäftsveräußerung steht nicht entgegen, dass der Erwerber vom Inventar der Wohnung lediglich die Küche übernommen hat, da eine Geschäftsveräußerung auch dann vorliegt, wenn er das Unternehmen in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert.

3. Einer Erwähnung der Geschäftsveräußerung im Kaufvertrag bedarf es nicht. Die für die Annahme einer Geschäftsveräußerung notwendige Unternehmensfortführung zeigt sich im tatsächlichen Verhalten des Erwerbers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 23
DStRE 2013 S. 801 Nr. 13
EFG 2013 S. 889 Nr. 11
KÖSDI 2013 S. 18485 Nr. 8
StBW 2013 S. 439 Nr. 10
BAAAE-34363

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.10.2012 - 5 K 5319/11

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