Raymond Halaczinsky

Die Haftung im Steuerrecht

4. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55092-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-50584-3

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Die Haftung im Steuerrecht (4. Auflage)

L. Haftung nach den Rechtsnormen des Privatrechts

Literatur: Schick, Die Haftung für Steuerschulden auf Grund Privatrechts, Köln 1993; Heißenberg, Steuerhaftungen kraft Zivilrechts und ihre Vermeidbarkeit, KÖSDI 1994, Nr 9 S. 9948; Heintzen, Steuerliche Haftung und Duldung auf zivilrechtlicher Grundlage, DStZ 2010 S. 199; Kahle, Abgrenzung von Gesellschafterkonten bei Personengesellschaften, DStZ 2010, 720.

I. Allgemeines

501Eine Haftung für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis kann sich auch aus Rechtsnormen des Privatrechts ergeben (vgl. § 191 Abs. 1 Satz 1 AO, wer „kraft Gesetz haftet„ und § 192 AO, wer „sich aufgrund eines Vertrags verpflichtet hat, für Steuern eines anderen einzustehen„). Die auf privatrechtliche Normen gestützte Haftung tritt neben die steuerliche Haftung, insbesondere neben die Haftung nach §§ 69 bis 75 AO (AEAO Nr. 1 zu § 191 AO); hierbei wird sich in etlichen Fällen ein Verhältnis der Anspruchskonkurrenz ergeben.

Beispiele:
  • A übereignet sein kaufmännisches Handelsgeschäft im Ganzen an B; B führt es unter der bisherigen Firma unter Verwendung eines Nachfolgezusatzes fort. Das Handelsgeschäft stellte mit unbedeutenden Ausnahmen das gesamte Vermögen des A dar, was B auch wusste.

    Die ...