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NWB Nr. 17 vom Seite 1277

Ab 2014 einheitliches EU-Patentrecht

Auf [i]Kostenreduzierung bis zu 80 %europäischer Ebene fehlte bisher eine einheitliche Regelung für die Patentvergabe. Damit verbunden war ein hoher bürokratischer und finanzieller Aufwand. Ab 2014 sollen Erfindungen in der EU einheitlich und vor allem kostengünstiger geschützt werden. Bis zu 80 % weniger wird zukünftig die europaweite Anmeldung eines Patents kosten. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsfreiheit und weniger Bürokratie in der EU. Es ist zugleich ein weiterer Schritt zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts. Kernziele des einheitlichen EU-Patentrechts sind

  • Kostenreduzierung,

  • Bürokratieabbau,

  • Vereinfachung für Unternehmen,

  • Patent mit einheitlicher europaweiter Wirkung,

  • einheitlicher Schutz einer Erfindung in über 24 Mitgliedstaaten,

  • Schaffung einer einzigen und spezialisierten Patentgerichtsbarkeit.

Die Patentreform, die 2012 startete, sieht einen Ratifizierungsprozess in drei Schritten vor. Die ersten beiden Schritte sind bereits abgeschlossen: die Einwilligung zur Teilnahme und die Unterzeichnung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht durch die Mitgliedstaaten.

Es steht noch die Ratifizierung des Übereinkommens über ein einheitliches Patent...

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