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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage für Entnahmen bei Blockheizkraftwerken

Bei der Energieerzeugung durch ein Blockheizkraftwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus sind die für die Strom- und Wärmeerzeugung angefallenen sog. Selbstkosten (Herstellungskosten) nur dann als Bemessungsgrundlage für die Entnahmebesteuerung anzusetzen, wenn ein (fiktiver) Einkaufspreis für den Strom bzw. die Wärme nicht zu ermitteln ist. Das hat aktuell der BFH entschieden.

Nehmen Sie Ihre Energieversorgung selbst in die Hand. Erzeugen Sie Ihren Strom umweltschonend und effizient. – Ja, so werben die Anbieter von Blockheizkraftwerken. Diese Anlagen produzieren gleichzeitig Strom und Wärme. Das wird als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet. Früher war das nur für größere Unternehmen interessant. Mittlerweile drängen aber immer mehr Mini-Anlagen auf den Markt, die sich auch für das normale Einfamilienhaus eignen.

Die Investitionskosten sind allerdings nach wie vor hoch. Für einen Betreiber ist es daher von großer Bedeutung: Kann ich die Erstattung der Vorsteuer wegen der entgeltlichen Abgabe der Energie beantragen? Und: Sind bei Verwendung der erzeugten Energie für den eigenen Bedarf die Selbstkosten anzusetzen, sprich die hohen Herstellungsko...

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