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FG München Beschluss v. - 14 V 3136/12

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AO § 370

Zurechnung von Umsätzen beim Betrieb eines Blockheizkraftwerkes

Leitsatz

1. Im Streitfall hat das FA die von den Stadtwerken geleisteten Vergütungen der Antragstellerin zu Recht als steuerpflichtige Umsätze zugerechnet. Ein Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung (, BStBl II 2011, 292).

2. Der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes begründet die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist. Die aus den Einspeisevergütungen erzielten Einnahmen sind der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAE-33392

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 31.01.2013 - 14 V 3136/12

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