Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer
Leitsatz
1. Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel i. S. d. § 69 Abs. 3 und Abs. 2 FGO an der Festsetzung der
Umsatzsteuer. Insbesondere ist das FA bei der Veranlagung nicht von den Angaben in der vom Antragsteller eingereichten Steuererklärung
abgewichen.
2. Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt nur vor, wenn dem Steuerpflichtigen
durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des
eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung
seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde.
Tatbestand
Fundstelle(n): QAAAE-33386
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG München, Beschluss v. 14.01.2013 - 14 V 2954/12
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