Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2013
1. Aufl. 2013
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VIII. Teillohnzahlungen
Besteht nicht für einen gesamten Monat Anspruch auf Arbeitslohn, liegt eine Teillohnzahlung für den betreffenden Monat vor. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Monat ein- oder austritt, der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nimmt oder die Entgeltfortzahlung ausläuft und Anspruch auf Krankengeld besteht.
Wird der Arbeitnehmer nach Stundenlohn bezahlt, ist die Berechnung eines Teilmonats recht einfach. Es werden nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt.
Wird dem Arbeitnehmer ein Festlohn oder ein Gehalt gezahlt, muss der Teilmonat berechnet werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Kalendertägliche Berechnung
Bei dieser Berechnung wird für jeden Kalendertag der entsprechende Anteil des Festbetrages gezahlt.
Der Arbeitnehmer beginnt zum mit einem Monatsgehalt von 2 800,00 €:
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Gehalt x volle Arbeitstage im Monat | 2 800,00 € x 22 Kalendertage |
tatsächlich Kalendertage im Monat | 31 Kalendertage |
= 1 987,10 € |
Dreißigstel – Methode
Bei dieser Berechnung wird immer durch 30 geteilt. Die tatsächlichen Tage im jeweiligen Monat bleiben unbeachtet.
Beispiel wie oben:
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Gehalt x volle Arbeitstage im Monat | 2 800,00 € x 22 Kalendertage |
30 | 30 |
= 2 053,33 € |
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