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USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 2

Veräußerung eines Erbbaurechts als Geschäftsveräußerung im Ganzen

Anders als bei dem ertragsteuerlichen Teilbetriebsbegriff muss ein Teilvermögen keinen organisatorisch verselbständigten Organismus bilden. Es reicht aus, wenn der Erwerber Vermögen und Geschäftsbeziehungen erwirbt, die eine partielle Fortsetzung eines Teils der Tätigkeit des Veräußerers ermöglicht, etwa wie im Streitfall die Fortsetzung der Verpachtung des Reha-Zentrums einer Gesellschaft, die weitere vergleichbare Objekte vermietet oder verpachtet.

Leitsätze

1. Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen dar.

2. Es kommt für die Anwendung eines „in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführten Betriebs” i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei richtlinienkonformer Auslegung nicht darauf an, ob bei dem Veräußerer für das übertragene Erbbaurecht mit verpachtetem Gebäude vor der Veräußerung eine eigenständige betriebliche Organisation vorlag.

3. Entgegen Abschn. 1.5. Abs. 6 Satz 2 UStAE ist dabei auch nicht maßgeblich, ob „der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabh...

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Veräußerung eines Erbbaurechts als Geschäftsveräußerung im Ganzen

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