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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 287/11 EFG 2013 S. 885 Nr. 11

Gesetze: KStG § 22 Abs 2 Nr. 2, Abs. 2 S. 1

Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) wegen Bonuszahlungen

Leitsatz

Bei den Bonis des Streitfalls handelt es sich um Rückvergütungen, die an § 22 KStG zu messen sind. Um Preisnachlässe bzw. -nachzahlungen handelt es sich nicht, weil die Verteilung von Überschüssen im Vordergrund stand und die Boni unabhängig von Leistungsentgelten gewährt wurden. Die Voraussetzungen des § 22 KStG sind (unstr.) nicht erfüllt.

Die Vermögensminderung, die im Streitfall durch die Rückstellungsminderung für Boni eintrat, ist als vGA zu behandeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 885 Nr. 11
FAAAE-33034

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 06.11.2012 - 1 K 287/11

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