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NWB direkt Nr. 15 vom Seite 337

Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Dr. Gerhard Pape

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-32932 Das BMJ hat als dritte Stufe der Reform des Insolvenzrechts den Diskussionsentwurf „Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen” (Bearbeitungsstand ) vorgelegt, mit dem erstmals ein besonderes Konzerninsolvenzverfahren eingeführt werden soll. Die Abwicklung von Konzernen hat sich allerdings bislang durchweg als beherrschbar erwiesen. Der Gesetzgeber schlägt trotzdem eine Fülle neuer Regelungen vor, die ganz überwiegend bloße Verhaltensregeln aufstellen.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Beschränkung der Vorschläge auf Verfahrensvorschriften

[i]Nur Koordination der Verfahren, kein Eingriff in materielle BeteiligtenrechteDer Entwurf ist auf Verfahrensvorschriften beschränkt. Geplant sind Sondergerichtsstände, die es den Beteiligten ermöglichen, sich ihr Insolvenzgericht – vorausgesetzt ein Konzernunternehmen hat in dessen Bezirk seinen Sitz – frei zu wählen. Weiterer Inhalt sind bestimmte Regeln für die Bestellung des Insolvenzverwalters im Konzerninsolvenzverfahren und Vorschriften für eine Koordination der Verfahren. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Konzernunternehmen besteht weiter.

Besonderer Gruppen-Gerichtsstand/einheitliche Verwaltung/Verfahrenskoordination

[i]Schaffung eigenständiger ZuständigkeitsregelnFür...

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