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BFH 4.12.2012 VIII R 50/10, NWB 15/2013 S. 1064

Abgabenordnung | Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in einem Folgejahr einen vom Finanzamt zu Unrecht bestandskräftig festgestellten Verlustvortrag geltend macht. (2) Hat das Finanzamt die erforderlichen Informationen durch die Steuererklärung erhalten, scheidet die Annahme einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus, weil der Steuerpflichtige [i]infoCenter „Steuerhinterziehung” NWB TAAAB-80024 nicht verpflichtet ist, Fehler des Finanzamts richtig zu stellen. (3) Ein Veranlagungsfehler des Finanzamts ist kein Anlass für die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung i. S. des StraBEG (BGBl 2003 I S. 2928).

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