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NWB Nr. 15 vom Seite 1056

Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs für steuerbilanzielle Rechtsfragen

Klaus Korn

Die Betreiberin eines Mobilfunknetzes bot ihren Kunden den verbilligten Erwerb von Mobiltelefonen an, falls sie mit ihr einen Mobilfunkdienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten abschließen oder einen bestehenden Vertrag entsprechend verlängern. Das Finanzamt war der Auffassung, die durch die verbilligte Abgabe der Mobiltelefone eingetretene Vermögensminderung sei ein Aufwand, der gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG im Wege der aktiven Rechnungsabgrenzung periodengerecht auf die Vertragslaufzeiten für die abgeschlossenen Mobilfunkdienstleistungsverträge verteilt werden muss. Die Mobilfunkbetreiberin (Klägerin) sah in der verbilligten Geräteüberlassung keine Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit darstellen. Hilfsweise wandte sie ein, im Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung sei es jedenfalls nach dem Stand der Rechtsprechung und Fachdiskussionen vertretbar gewesen, keinen Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Subjektiv seien die in der Vergangenheit aufgestellten Jahresabschlüsse nicht fehlerhaft gewesen und deshalb auch nicht berichtigungspflichtig. Nachdem das Finanzgericht die Klage abgewiesen hatte, gelangte der I. Senat des BFH zu der Rechts...BStBl 2010 II S. 739

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