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FG Münster Urteil v. - 3 K 2591/11 EW EFG 2013 S. 762 Nr. 10

Gesetze: BewG § 37, BewG § 34

Land- und Forstwirtschaft

Einheitswert LuF bei Deckhengsthaltung

Leitsatz

1) Eine Pferdehaltung, einschließlich der Deckhengsthaltung, die auf einer ausreichenden Flächen- und Futtergrundlage erfolgt, ist der landwirtschaftlichen Nutzung im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) BewG zuzuordnen.

2) Im Rahmen der Einheitsbewertung ist auch bei besonderen Zuchterfolgen kein Einzelertragswert im Sinne des § 37 Abs. 2 BewG anzusetzen.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 762 Nr. 10
IAAAE-32476

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FG Münster, Urteil v. 31.01.2013 - 3 K 2591/11 EW

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