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BMF 07.03.2013 IV C 6 - S 2137/12/10001, NWB 13/2013 S. 898

Bilanzierung | Rückstellung wegen zukünftiger Betriebsprüfungen bei Großbetrieben

Der NWB TAAAE-16281 entschieden, dass in der Bilanz einer als Großbetrieb i. S. von § 3 BpO eingestuften Kapitalgesellschaft Rückstellungen für im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehende Mitwirkungspflichten gem. § 200 AO grds. zu bilden sind, soweit diese die am jeweiligen Bilanzstichtag bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahre (Prüfungsjahre) betreffen. Die Passivierung einer Rückstellung für diese Kosten sei auch vor Erlass einer Prüfungsanordnung möglich. Offen gelassen hat der BFH die Frage, ob eine Rückstellung für Betriebsprüfungskosten auch bei nicht anschlussgeprüften Steuerpflichtigen gebildet werden dürfe. Ebenso blieb mangels Entscheidungserheblichkeit offen, welche Kosten bei der Bewertung der Rückstellung zu berücksichtigen sind. Das

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