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Finanzgericht Hamburg  v. - 4 K 127/12

Gesetze: InsO § 80 Abs. 1, FGO § 40 Abs. 2

Unzulässigkeit einer ohne Genehmigung des Insolvenzverwalters erhobenen Klage

Leitsatz

Eine Klage ist wegen fehlender Prozessführungsbefugnis unzulässig, wenn sie nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers erhoben wurde und der Insolvenzverwalter die Klageerhebung nicht genehmigt.

Fundstelle(n):
OAAAE-32072

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg v. 30.11.2012 - 4 K 127/12

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