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Track 02 | Gutachten: Abgrenzung zwischen Einkünften aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit
Erstellen Klinikärzte Gutachten für Dritte, stellt sich regelmäßig die Frage, ob die daraus erzielten Einnahmen zu den Einkünften aus selbständiger (§ 18 EStG) oder aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören. Das FinMin Schleswig-Holstein hat jüngst die Abgrenzungsmerkmale bei der steuerlichen Behandlung der Gutachtertätigkeit von Chefärzten sowie nachgeordneten Ärzten und Assistenzärzten aufgezeigt.
Die Unterscheidung zwischen Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit sorgt immer wieder für Probleme, beispielsweise bei Ärzten einer Klinik, die Gutachten für Dritte erstellen. Das Schleswig-Holsteinische Ministerium der Finanzen hat die Abgrenzungsmerkmale jetzt übersichtlich zusammengestellt. Sowohl bei der Gutachtertätigkeit von Chefärzten als auch von nachgeordneten Ärzten und Assistenzärzten.
Chefärzte erstellen regelmäßig Gutachten für Dritte, die nicht zum Klinikbetrieb gehören, beispielsweise für Gerichte, für Staatsanwaltschaften, für Krankenkassen oder für Berufsgenossenschaften. Es spricht hierbei für eine Tätigkeit innerhalb des Dienstverhältnisses – und somit für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger A...