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BFH 4.12.2012 I R 42/11, StuB 6/2013 S. 228

Zeitpunkt der Aktivierung einer der Komplementärin einer KGaA zustehenden ertragsabhängigen Geschäftsführungsvergütung

(1) Steht einer AG als für die Geschäftsführung zuständiger Komplementärin einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) eine ertragsabhängige Geschäftsführungsvergütung zu, hat die AG diese Vergütung nicht erst jeweils zu dem S. 229Zeitpunkt als Ertrag zu erfassen, in dem der Jahresabschluss der KGaA festgestellt wird, sondern bereits in dem Wirtschaftsjahr, in dem die Geschäftsführungsleistungen jeweils erbracht werden. Die Rechtsprechung zur sog. phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen, welche bilanziell in aller Regel erst mit der Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses abzubilden sind, widerspricht dem nicht, weil der Anspruch auf die Geschäftsführungsvergütung anders als jene Dividendenansprüche nicht von einem Gewinnverwendungsbeschluss abhängt. (2) Ist...

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