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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 1068/11 EFG 2013 S. 738 Nr. 9

Gesetze: UStG § 24, RL 77/388/EWG8 Art. 25

Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze einer überwiegend aus Fohlen bestehenden Pensionspferdehaltung

Leitsatz

Die Umsätze einer überwiegend aus Fohlen bestehenden Pensionspferdehaltung unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, da es sich hier weder um eine landwirtschaftliche Dienstleistung noch um ein Hüten, Zucht und Mästen von Vieh im Sinne des Art. 25 der 6. Umsatzsteuerrichtlinie handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 738 Nr. 9
NAAAE-31459

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.12.2012 - 2 K 1068/11

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