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FG München Urteil v. - 2 K 2283/10 EFG 2013 S. 649 Nr. 8

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1 Buchst. bUStG § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EWGRL 388/77 Art. 28c Teil A Buchst. a UAbs. 1 EGRL 112/2006 Art. 138 Abs. 1

Keine Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb nicht steuerpflichtig ist

Leitsatz

Systembedingt besteht ein Zusammenhang zwischen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und der Besteuerung innergemeinschaftlicher Erwerbe. Durch die Verlagerung der Besteuerung vom Ursprungsmitgliedstaat auf den Bestimmungsmitgliedstaat im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ergibt sich die Notwendigkeit, die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von der Steuerpflicht des innergemeinschaftlichen Erwerbs beim Abnehmer im anderen Mitgliedstaat abhängig zu machen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 43
DStRE 2014 S. 90 Nr. 2
EFG 2013 S. 649 Nr. 8
Ubg 2014 S. 121 Nr. 2
AAAAE-31446

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FG München, Urteil v. 18.12.2012 - 2 K 2283/10

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