Arbeitshilfe September 2014

Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Mietzinsen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG

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Erfüllt die Anmietung von Immobilien durch die Klägerin zum Zwecke der Weitervermietung den Tatbestand des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG (Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen zum Gewerbeertrag)? - Ist die Vorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 verfassungsgemäß?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAE-31355