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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 242

Anwendbarkeit der Geschäftschancenlehre bei der Außen-GbR

Dr. Ferdinand Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-31306 Der BGH hat in einem Urteil vom - II ZR 159/10 NWB QAAAE-29709 Grundsatzfragen zur Anwendbarkeit der Geschäftschancenlehre bei der Außen-GbR geklärt, insbesondere auch das Verhältnis des Rechtsinstituts der „Corporate Opportunities” zum gesellschaftsrechtlich vereinbarten Wettbewerbsverbot mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer. Dem BGH lag vorinstanzlich ein Urteil des OLG Koblenz zugrunde, das die Anwendbarkeit der Geschäftschancenlehre bei der Außen-GbR bereits bejaht hatte. Die Abgrenzung von Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre führte in der Praxis, insbesondere bei Unternehmensveräußerungen oder Ausscheiden von Gesellschaftern, zu Anwendungsproblemen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Neue Rechtsprechung des BGH

[i]Anwendbarkeit der Geschäftschancenlehre auf Gesellschafter einer Außen-GbRDer BGH stellt im Urteil vom 4. 12. 2012 fest, dass die Geschäftschancenlehre auf den geschäftsführenden Gesellschafter bei einer Außen-GbR dann anwendbar ist, wenn diese

  • eine Erwerbsgesellschaft oder

  • eine unternehmenstragende Gesellschaft ist oder

  • gewerblich tätig wird.

Die Treuepflicht eines geschäftsführenden Gesellschafters führt dazu, dass ihm ohne ausdrückliche Erlaubnis seiner Mitgesellschafter nicht gestattet ...

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